Für unsere Schweizer Kunden
Ausfuhrbescheinigung? Aber Klar!
Selbstverständlich stellen wir Ihnen für Ihre Wareneinkäufe gerne einen „Grünen Schein“, also eine „Ausfuhrbescheinigung für Mehrwertsteuerzwecke“ aus und erstatten Ihnen die deutsche Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Mindesthöhe des Einkaufs hierfür 50€ beträgt.
Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein?
Verbleib der Ware im EU- ausland
Damit ist dokumentiert, dass die Ware die EU verlassen hat und danach können wir Ihnen die Steuer entweder innerhalb von 6-9 Monaten bei Ihrem nächsten Besuch bei uns in Deutschland in Bar ausbezahlen oder aber auch überweisen, wenn Sie uns den Ausfuhrschein unterschrieben und mit Ihrer Bankverbindung zusenden.
Und bei Reparaturen?
Reparaturen sind nur dann erstattungsfähig, wenn eine klare „Verbesserung der Sache“ stattgefunden hat. Also beispielsweise ein Ersatz eines Karabiners an einer Kette oder eine Schmuckumarbeitung. Fragen Sie uns im Zweifel, wir helfen gerne!
Was sind "untrennbare Wirtschaftsgüter" ?
Eigentlich alles klar... oder?
… eigentlich schon, aber nicht immer 🙂 Alle Zollämter der Schweizer Grenze sind Ausbildungszollämter, da es letztlich ja nicht mehr so viele EU-Außengrenzen gibt, die es zu schützen gilt und wo man die jungen Zöllner ausbilden kann und das ist ja auch wichtig und notwendig. Manchmal entstehen da aber durchaus auch lustige oder irritierende Situationen. Wir kennen nahezu alle Zollbeamte als hilfsbereite Kräfte, wenn man nett frägt, die gerne helfen und bei unklaren Fragen behilflich sind.
Ihr kompetenter Partner für Trauringe, individuelle Schmuckstücke, Anfertigungen und Umarbeitungen, edlen Schmuck und schöne Uhren, Diamant- und Edelsteingutachten, sowie Gutachten für Schmuck.